Die Risiken beim Bau oder Erwerb einer eigenen Immobilie können grob in die Kategorien Finanzierungsrisiko, Standortrisiko und Bau- und Kaufrisiko eingeteilt werden.
Finanzierungsrisiko Dem Finanzierungsrisiko kann durch- die Aufstellung eines detaillierten und langfristigen Finanzierungsplans
- eine möglichst langfristige Festschreibung des Zinssatzes,
- Erhaltung von Sicherheitsreserven wie dem 13. Monatsgehalt
vorgebeugt werden.
Standortrisiko Folgende Risiken können im Hinblick auf den Standort der Immobilie auftreten:- die Immobilie hat eine ungünstige Lage, z.B. schlechte Infrastruktur (keine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, keine Geschäfte), Straßenlärm, Geruchsbelästigung oder Schadstoffemissionen durch eine nahe liegende Fabrik.
- nach dem Grundstückskauf stellt sich heraus, dass im Boden giftige Schadstoffe stecken.
- durch den geplanten Bau einer Schnellstraße oder eine Gewerbeansiedlung sinkt der Wohn- und Immobilienwert.
Dem Standortrisiko kann durch- Beachtung der Verkehrsanbindung, Geschäfte, Schulen, Kindergärten usw.,
- Einsicht in das Altlastenkataster der Gemeinde und Befragung der Anlieger und Behörden über die frühere Nutzung des Grundstücks,
- Einsicht in die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Kommune und Befragung der Behörde nach geplanten Änderungen
vorgebeugt werden.
Bau- und Kaufrisiko Bei einem Bau bzw. Kauf einer Immobilie bestehen folgende Risiken:- in Folge von fehlenden festen Marktpreisen (wie z.B. bei Aktien oder Wertpapieren) werden Häuser und Eigentumswohnungen häufig zu überhöhten Preisen angeboten - und gekauft,
- die ursprünglich kalkulierte Summe wird bei weitem übertroffen. Neue Kredite sind erforderlich, die Finanzierung wackelt.
Dem Bau- und Kaufrisiko kann durch- die Verschaffung eines Marktüberblicks in den einschlägigen Medien,
- die Besichtigung möglichst vieler, vergleichbarer Objekte,
- Preisverhandlungen,
- die Einbeziehung eines Sachverständigen,
- eine detaillierte Bauleistungsbeschreibung und Kostenaufstellung,
- verbindliche Festpreise, zumindest vereinbarte Obergrenzen,
- vorsichtige Ansetzung von Eigenleistungen,
- Erkundigungen über den Bauträger/Fertighaushersteller
vorgebeugt werden.
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