Immobilienfinanzierung




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Eine gebrauchte oder schlüsselfertige Immobilie hat den Vorteil, dass sie bezugsfertig übergeben wird und in der Regel preislich günstiger als ein Neubau ist. Nachstehend erhalten Sie wertvolle Tipps und Hinweise, die Ihnen beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie helfen sollen.
   Der Kaufvertrag
Der Kaufvertrag wird in der Regel von dem beurkundenden Notar erstellt. Dieser ist verpflichtet, Ihnen den Kaufvertrag (Entwurfsfassung) mindestens 14 Tage vor dem Notartermin zuzustellen.
Macht er dies nicht, so kann dies unter Umständen eine Amtspflichtverletzung nach sich ziehen. Ggf. wird der Kauf der Immobilie dadurch nichtig. Am Kaufvertragsentwurf können natürlich noch Änderungen/Ergänzungen vorgenommen werden. Sinnvoll ist es auch, den Entwurf mit einem auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Anwalt zu besprechen. Arbeiten Sie ggf. Alternativformulierungen aus, damit Sie diese mit der Verkäuferseite besprechen können. Grundsätzlich gilt nämlich: Der Notar berät Käufer- und Verkäuferseite in allen rechtlichen jedoch nie in wirtschaftlichen Fragen.


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