Eigentümer und Vermieter sind nach der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV)
im Falle des Verkaufs oder der Vermietung eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung
verpflichtet, dem potentiellen Käufer bzw. Mieter einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen.
Das Baujahr des Gebäudes ist dabei mit entscheidend.
Was bedeutet dies? Sie benötigen den Gebäudeenergieausweis erst, wenn Sie ab dem 01. Juli 2008 ein Haus oder eine Wohnung
eines Baujahres bis 1965 verkaufen oder vermieten wollen.
Für Gebäude die später errichtet wurden, benötigen Sie erst ab dem 01. Januar 2009 einen
Gebäudeenergieausweis für den Verkauf oder die Vermietung. Der Gebäudeenergieausweis
wird nur für ganze Gebäude, nicht jedoch für einzelne Wohnungen erstellt.
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