Immobilienfinanzierung




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Eine gebrauchte oder schlüsselfertige Immobilie hat den Vorteil, dass sie bezugsfertig übergeben wird und in der Regel preislich günstiger als ein Neubau ist. Nachstehend erhalten Sie wertvolle Tipps und Hinweise, die Ihnen beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie helfen sollen.
Gebäudeenergieausweis (Energiepass) ab 2008
Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 27.06.2007 wird ab dem Jahr 2008 ein verbindlicher Gebäudeenergieausweis für Bestandswohngebäude in Deutschland eingeführt. Ziel: Der Energiebedarf beziehungsweise der Energieverbrauch der Immobilie soll so transparent festgehalten werden.

Kurzüberblick   Arten   Aussteller und Kosten
   Kurzüberblick Gebäudeenergieausweis (Energiepass)
Eigentümer und Vermieter sind nach der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) im Falle des Verkaufs oder der Vermietung eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung verpflichtet, dem potentiellen Käufer bzw. Mieter einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen. Das Baujahr des Gebäudes ist dabei mit entscheidend.

Was bedeutet dies? Sie benötigen den Gebäudeenergieausweis erst, wenn Sie ab dem 01. Juli 2008 ein Haus oder eine Wohnung eines Baujahres bis 1965 verkaufen oder vermieten wollen.

Für Gebäude die später errichtet wurden, benötigen Sie erst ab dem 01. Januar 2009 einen Gebäudeenergieausweis für den Verkauf oder die Vermietung. Der Gebäudeenergieausweis wird nur für ganze Gebäude, nicht jedoch für einzelne Wohnungen erstellt.


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